FÜRACKER: ÜBER 5,1 MILLIONEN EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN SCHWABEN

1.640 Adressen erhalten direkten Glasfaseranschluss

„Der heutige Tag steht im Zeichen des digitalen Fortschritts – jeder Meter neues Glasfaserkabel zählt! Leistungsfähige Glasfasernetze sind das ‚Tor zur Welt‘ unseres digitalen Alltags. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um eine bestmögliche Versorgung seiner Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den ländlichen Regionen zu ermöglichen. Dank über 5,1 Millionen Euro an staatlicher Unterstützung können nun weitere 1.640 Adressen im Markt Welden und den Gemeinden Walkertshofen, Horgau sowie Haldenwang mit Glasfaser ausgebaut werden – ein toller Erfolg für die Region! Wir werden die Digitalisierung in Bayern auch künftig stark anschieben und ebenso tatkräftig umsetzen! Mein großer Dank gilt den Kommunen für ihr großartiges Engagement und die gute Zusammenarbeit!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Förderbescheide an die jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen heute (29.2.) in Welden.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.430 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, über 600 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. 68 % aller bayerischen Haushalte sind gigabitfähig schon erschlossen. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bereits rund 98 % der bayerischen Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden über 99 % der Haushalte in Bayern mit schnellem Internet versorgt sein. Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon 2,4 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 90.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.

050-24 Stm - Breitbandförderbescheide Schwaben Sammelübergabe Tabelle (PDF-Format, 127798 Byte)