Hinweis: Bitte beachten Sie die wichtigen Bestimmungen für Projekte ab 1. August 2023 (Musterdokumente zur BayGibitR unter der Rubrik "Allgemeine Hinweise").

Die Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) im Überblick

Gigabit-Ausbau in "grauen" und "weißen" NGA-Flecken

Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist ein zentraler Standortfaktor und für den Freistaat Bayern von hoher strategischer Bedeutung. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das deutschlandweit einmalige bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Mit der neuen Gigabitrichtlinie kann Bayern nunmehr als erste Region in Europa auch die Beschleunigung von Anschlüssen in grauen NGA-Flecken fördern, also Bereiche wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist.

Fördergegenstand
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind im Wirtschaftlichkeitslückenmodell die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und im Betreibermodell die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen.

Höhe der Förderung
Die Gigabitförderung orientiert sich an den Gebietskategorien im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).
Der Förderhöchstbetrag ergibt sich aus der Anzahl der zu erschließenden Adressen. Finanzschwache Gemeinden können von einer Härtefallregelung profitieren. Mit Förderätzen zwischen 80 % und 90 % sowie maximalen Förderbeträgen zwischen 3 Mio. Euro und 8 Mio. Euro je Gemeinde unterstützt der Freistaat den Gigabitausbau massiv. Mobilfunkstandorte können in Förderprojekten berücksichtigt werden.

Beratung
Die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beraten die Gemeinden zur Gigabitrichtlinie und den weiteren Fördermöglichkeiten.